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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Umzugs-, Transport-, Montage- und Entsorgungsleistungen zwischen TONI’S Umzugsservice (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote werden auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers zu Umfang, Wegstrecke, Etagen, Zugänglichkeit und gewünschten Zusatzleistungen erstellt. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande, die auch telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail erfolgen kann.

§ 3 Festpreis und Leistungsumfang

Ein vereinbarter Festpreis gilt für den in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungsumfang. Weicht der tatsächliche Umfang erheblich von den Angaben des Auftraggebers ab – etwa durch zusätzliches Umzugsgut, geänderte Etagen, blockierte Zufahrten oder nachträglich gewünschte Zusatzleistungen – kann sich der Preis entsprechend ändern. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber unverzüglich darauf hin, sobald eine solche Abweichung erkennbar wird.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

§ 5 Termine

Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich. Verzögerungen durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat – insbesondere Verkehrsbehinderungen, Wetterereignisse oder Verzögerungen in der Zugänglichkeit der Wohnung – begründen keinen Anspruch auf Preisminderung. Muss der Auftraggeber einen Termin verschieben, ist dies möglichst frühzeitig mitzuteilen.

§ 6 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Verlust und Beschädigung des Umzugsguts nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach §§ 451 ff. des Handelsgesetzbuches. Die Haftung ist gemäß § 451e HGB auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird. Eine weitergehende Absicherung wertvoller Gegenstände kann auf Wunsch des Auftraggebers gesondert vereinbart werden.

Schäden sind dem Auftragnehmer möglichst bei Ablieferung, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Fristen nach § 451f HGB anzuzeigen. Für Schäden an Gegenständen, die der Auftraggeber selbst gepackt hat, haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Schaden nachweislich auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruht.

§ 7 Zahlung

Die Vergütung ist nach vollständiger Erbringung der Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung erfolgt in Bar oder per Überweisung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

§ 8 Kündigung

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Beginn der Leistung, gelten die gesetzlichen Regelungen des § 415 HGB. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, freigewordene Kapazitäten anderweitig einzusetzen und dies bei der Abrechnung zu berücksichtigen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.